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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Stellen Sie sich vor, es gibt ein Gesetz und keiner merkt’s:

Dieser Satz trifft auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zu, von dem viele Deutsche noch keine Kenntnis genommen haben.

Im Auftrag von Fidelity International hat das Marktforschungsunternehmen Kantar EMNID 1.000 berufstätige Deutsche befragt, ob ihnen das vor einem halben Jahr in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) ein Begriff ist. Lediglich 29 % der Befragten kennen das Gesetz.

Demnach solle der Arbeitgeber automatisch einen Teil des Bruttogehalts des Arbeitsnehmers in eine bAV umwandeln, es sei denn der Arbeitnehmer widerspricht.

 

Dass bei den Teilnehmerquoten in der bAV noch Luft nach oben besteht, liegt an fehlender Information. So gaben ein Großteil der Befragten an, dass sie sich von ihrem Arbeitgeber unzureichend über Möglichkeiten für bAV informiert fühlen und sich mehr Informationen wünschen.

Der Mittelstand trägt und stärkt die Wirtschaft. Das Rentensystem steht auf wackligen Säulen. Firmen sollen die Löcher mittels betrieblicher Altersvorsorge (BAV) absichern. Das neue aktuelle Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist zum 1.1.2018 in Kraft getreten, die die bAV lukrativer machen soll.
Nicht alle Neuerungen sind für Unternehmen und Mitarbeiter von Vorteil.

Es gibt gute Nachrichten, wie sich eine Reihe Nachteile des BRSG in Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter wandeln.

Die Firma DBS GmbH (Deutsche Betriebsrenten Sicherung GmbH) punktet mit einer Verknüpfung neuer Strategien.

Das bieten wir Ihnen:

Folgende Inhalte vorab:

ØLiquidität ohne Fremdkaptital (bis zu 40 % des bAV Vermögen kann für das Unternehmen selbst genutzt werden)

Østeuer und lohnkostensenkende Vorteile

ØBilanzneutral

ØMitarbeiterbindung

ØRundum Sorglos Paket für betriebliche Altersvorsorge für das Unternehmen (Analyse und Auswertung bzw. Finanzmathematische Beurteilung des Unternehmens)

ØÜberprüfung , Aufbau und Management von bestehen Betriebsrentenvermögen

ØZurückführung des vorhandenen bAV-Vermögens in das Eigentum des Unternehmens

ØUnabhängigkeit von Banken und Versicherung „ Die Bank im eigenen Unternehmen“

Øpolitisch unabhängige Gestaltung der Betriebsrenten

ØKonzepte unter Berücksichtigung von Finanzgesetzen

 

ØStarke Kompetenz: unabhängige bAV-Spezialisten und Berater in einem Netzwerk von Juristen und Steuerfachleuten, mit renommierter Expertise bei groß, klein und mittelständischen Unternehmen

Das sind wesentliche Vorteile für Unternehmen die sich vom gesamten Markt unterscheiden.

Viele Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) von großen und kleinen Unternehmen werden unsere Neuigkeiten sehr interessieren, denn AN und AG sind von den neuen Gesetzen betroffen.

Bei Nichteinhalten drohen Geldbußen in Form von Rückzahlungen an den AN.

Hinweis:

Anwendbar ist dieses Konzept auch für Institutionen und Unternehmen städtischer Einrichtungen mit Pensionskassen. Auch für bisherige Pensionskassen sind Wandlungsstrategien umsetzbar, um aus Nachteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzielle Vorteile und Sicherheiten zu generieren.

 

Unterstützungskasse und Pensionskasse ist konzeptionell absolut unterschiedlich.

Infografik: Altersvorsorge: Jeder Fünfte sorgt gar nicht vor | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

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