· 

Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler

Das Angebot nennt sich Basis- oder auch Rürup-Rente.

Selbstständige und Freiberufler haben seit 2005 die Möglichkeit, mit besonderer staatlicher Unterstützung für die Altersvorsorge zu sparen.

Wie viel ein Rürup-Vertrag tatsächlich an Rendite bringt, hängt außerdem vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Denn die Auszahlungen aus der Basisrente werden mit Beginn des Ruhestands  besteuert.

Männer und Frauen werden bei der Rürup-Rentenversicherung derzeit noch unterschiedlich behandelt: Da Frauen länger leben, fällt ihre lebenslange monatliche Rente bei gleicher Einzahlung um etwa zehn Prozent niedriger aus als bei den Männern.

Ein Vorteil der Basisrente ist, dass sie von der Abgeltungssteuer ausgenommen ist. Außerdem wird sie bei einer Firmenpleite nicht in die Insolvenzmasse einbezogen, denn während der Ansparphase ist dieses Kapital unpfändbar. In dieser Zeit darf im Falle der Bedürftigkeit auch das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit nicht auf das Ersparte zugreifen (Hartz-IV-Schutz). Der Rürup-Vertrag kann zudem mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden - das schmälert allerdings auch die Altersrente.

Wie bei allen Renten-Versicherungen hängt auch bei der klassischen Rürup-Rentenversicherung die Höhe der späteren Auszahlungen unter anderem davon ab, welche Kosten berechnet werden - und wie hoch die Überschussbeteiligung ausfällt.

Besonders unsicher ist die fondsgebundene Variante, denn sie hängt unter anderem von den Schwankungen des Marktes ab. Damit trägt der Kunde das volle Risiko. Laufen die Fonds nicht gut, macht er im schlimmsten Fall sogar Verlust.

Die DWS Basisrente Premium investiert in einen Dachfonds, der das Geld in Einzelfonds schichtet und in einen Geldmarktfonds als Wertsicherungskomponente.

Gerade das Sparen mit Dachfonds ist aber vergleichsweise teuer. Denn der Kunde muss nicht nur vor jeder Einzahlung einen Provisionsabschlag (Fachwort Ausgabeaufschlag) entrichten. Hinzu kommen auch noch jährliche Gebühren sowie Kosten für das Investment in die Einzelfonds - diese laufenden Gebühren mindern die möglichen Renditevorteile.

Nicht jeder Anbieter erlaubt es beispielsweise, in einem Jahr mehr, im anderen Jahr weniger wegzulegen. Andere wiederum verlangen für eine Prämienänderung sogar Gebühren. Gerade eine solche Beitrags-Flexibilität ist für Selbstständige und Freiberufler aber sehr wichtig. Denn schließlich läuft nicht jedes Geschäftsjahr gleich gut.

So gibt es zum Beginn der Auszahlphase auch keinerlei Kapitalwahlrecht. Nicht einmal eine Teilentnahme ist möglich. Stattdessen wird das angesammelte Kapital nur als lebenslange Monatsrente ausgezahlt, und zwar frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Bei Verträgen, die ab 2012 geschlossen werden, gilt sogar die Altersgrenze von 62 Jahren. Heißt: Das Geld darf weder vorher ausgezahlt, nicht beliehen oder veräußert, sondern nur für die Rente verwendet werden. Das gilt auch für die Inhaber eines Rürup-Fonds oder -Banksparplans. Die Anbieter sind verpflichtet, das Guthaben in eine Leibrente umzuwandeln - sie kaufen dafür also eine Versicherung ein.

Außerdem ist eine Rürup-Rente nicht vererbbar. Stirbt der Sparer, sehen also die Angehörigen typischerweise nichts mehr davon - es sei denn, es ist eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart worden. Andere Hinterbliebene - also beispielsweise der unverheiratete Lebenspartner - gehen aber in jedem Fall leer aus.

Und Achtung: Kunden binden sich gewöhnlich lebenslang an ihre Police. Denn Rürup-Verträge können nicht aufgelöst werden.

Es besteht dann zwar immer noch die Möglichkeit, den bisherigen Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Aber auch das kostet Rente. Außerdem bleibt von Fall zu Fall der Hinterbliebenschutz oder der Berufsunfähigkeitsschutz bei einer Beitragsfreistellung auf der Strecke.

Dass Rürup so viele Nachteile hat, liegt zum einen an den Vorgaben des Gesetzgebers, zum anderen aber auch an den Unternehmen selbst. Für die Anbieter ist die Basisrente also ein stornofreies Geschäft.

 

Sie wollen Sicherheit – Schutz – Steuern sparen – Gewinne – Inflationsausgleich – Freiheit in der Gestaltung?

 

Dann nehmen Sie Kontakt auf: ogy.de/rap6        ogy.de/or1j

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Kontakt

INGOLF STEYER

Dipl. Oec.

Goldbacher Weg 1

01877 Bischofswerda

+49(0)151-59256793

steyer@eclipso.eu

 

Öffnungszeiten

hier können Sie Ihren Beratungstermin direkt buchen

Newsletter und Infoseminar

hier können Sie sich für das kostenlose Infoseminar eintragen und einen Newsletter buchen