· 

Wachsamkeit oder schon Angst?

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater: All das sind Berufe, die im besonderen Maße Vertrauen genießen, weil sie auf Verschwiegenheit aufbauen.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für die obigen Berufsgruppen auf. In den Medien werde sie dazu nicht wirklich was finden.

Die Regierung wünscht Denunziation und ermöglicht ihren Missbrauch.

Wer erkennt schon die Tragweite eines Gesetzes umfassend.

Der Jurist (Rechtsanwalt und Steuerberater) Ansgar Neuhof auf „Achgut“

hat das Gesetz fachmännisch unter die Lupe genommen – was eigentlich die Aufgabe der sogenannten „Qualitätspresse“ wäre, und dabei Unglaubliches zu Tage gefördert.

 

Bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes war alles eindeutig:

 „Bisher verbot die Verschwiegenheitspflicht diesen Berufsgruppen, ihnen anvertraute oder bekanntgewordene Informationen an Dritte (egal ob z.B. an Verwandte oder Behörden) weiterzugeben. Sie dient der Funktionsfähigkeit der genannten Berufe und ist Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsträger und seinem Mandanten/Patienten/Klienten/Betreuten. Als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des informationellen Selbstbestimmungsrechts hat sie zudem Verfassungsrang – so jedenfalls die bisher allgemeine Sichtweise unter den Juristen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht war bisher gemäß § 203 StGB strafbar und konnte zudem den Verlust der Berufszulassung bedeuten.“

 

Doch jetzt ist das anders, so Neuhaus:

„In Zukunft erlaubt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ausdrücklich die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (siehe § 6), ohne dass Strafe und Verlust der Berufszulassung drohen.“

Voraussetzung für die Berechtigung des Berufsgeheimnisträgers und damit zur Denunziation ist laut Neuhaus  lediglich:

„dass ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Weitergabe der Informationen an die Meldestellen notwendig ist, um einen Verstoß gegen Strafvorschriften, bestimmte Bußgeldvorschriften sowie einen umfangreichen Katalog weiterer Vorschriften aufzudecken“.

Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet.

Lesen Sie hier: https://www.achgut.com/artikel/der_grossangriff_auf_die_verschwiegenheitspflicht

 

Bei einen Streit zwischen Steuerberater und seinem Mandanten könne dieser nun diskret drohen, ihn bei den Behörden anzuschwärzen.

Selbst im Beichtstuhl ist man jetzt nicht mehr vor dem Staat sicher. (hat die CDU/CSU geschlafen?)

Niemand wird gezwungen zu denunzieren, aber jeder habe nun das Recht dazu!

Wer es tut, darf künftig nicht mehr sanktioniert werden.

 

Können Sie den „Berater/Dienstleister“ dem man sich als Mandant anvertraut voll und ganz noch vertrauen? Ist dieser es Wert ohne stets damit zu rechnen angeschwärzt zu werden.

 

Das ist ein übles Gift, das dazu beiträgt, den Rest der Gesellschaft in Deutschland zu zerstören.

 

 

Bleiben sie wachsam und informieren sie sich – der Staat tut das auch!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Kontakt

INGOLF STEYER

Dipl. Oec.

Goldbacher Weg 1

01877 Bischofswerda

+49(0)151-59256793

steyer@eclipso.eu

 

Öffnungszeiten

hier können Sie Ihren Beratungstermin direkt buchen

Newsletter und Infoseminar

hier können Sie sich für das kostenlose Infoseminar eintragen und einen Newsletter buchen