Über 70% der Deutschen haben kein Testament oder Erbvertrag.

Nicht nur finanziell Vorsorgen, sondern Erreichtes schützen!

Im Leben möchte man für alles gewappnet sein. Je älter man wird, um so wichtiger wird es, für vorhersehbare Situationen abzusichern – und ich meine keine Versicherung!
Niemand setzt sich gerne mit dem Thema Tod oder Krankheit auseinander, aber wir alle wissen, dass es irgendwann unvermeidlich ist. Wer es einmal erlebt hat, welcher bürokratische Aufwand nach dem Verlust eines geliebten Menschen zukommt, dem ist bewusst wie wichtig es ist frühzeitig vorzusorgen.

Und dabei geht es noch nicht einmal um Gewerbe.

Für die Menschen „im besten Alter“ ist nicht die Gesundheit, sondern der Unfalltod die größte Gefahr.

Deshalb Vorsorgen!

Nicht vorbereitet gewesen zu sein – dann ist oft der Untergang des Geschäfts vorprogrammiert.

Mit den wichtigen Vollmachten, Verfügungen, Checklisten und Testamenten stellst Du sicher, dass du und deine Familie geschützt ist.

Vorsorgevollmacht

Mittels der Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Interessen bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Sie bestimmen mit einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens, die an Ihrer Stelle für alle Lebensbereiche Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen soll. Entsprechende Vorgaben und Wünsche können Sie über die Vollmacht individuell definieren – beispielsweise in Bezug auf Ihr Wertpapierdepot.

Patientenverfügung

Patientenverfügungen sind erst seit 2009 rechtsverbindlich für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern. Behandelnde Ärzte wie auch Familienangehörige sind verpflichtet, bei medizinischen Entscheidungen Ihren schriftlich geäußerten Willen in Bezug auf medizinische Versorgung und Behandlung zu beachten. Die Weisung, bei schwerer Krankheit keine lebensverlängernden Maßnahmen einzuleiten, ist hier einer der am meisten festgehaltenen Wünsche.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weit weniger bekannt. Mittels der Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine persönliche Vertrauensperson. Sie können dadurch Ihre Interessen frühzeitig in Ihrem Sinne regeln für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch eine fremde, dritte Person wird dadurch vermieden. In der Praxis werden in einer Betreuungsverfügung sehr häufig die Unterbringung, der Ort und die Art der Versorgung geregelt, sollte der Pflegefall eintreten.

Unternehmervollmacht

70 % der Unternehmen in Deutschland sind „Ein-Mann-Betriebe“. Lediglich rund 10 % aller Unternehmer haben eine Vorsorge getroffen für den Fall, dass der Geschäftsführer ausfällt. Über eine Unternehmervollmacht regeln Sie das „Wie“ und vor allem „von wem“ Ihr Unternehmen weitergeführt wird – für den Fall, dass Sie dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sein sollten. Das ist ein sehr wichtiger Bereich für alle Selbstständigen, Geschäftsführer oder Firmeninhaber. Sie werden dadurch der Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern gerecht.

Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung ist nach meiner Einschätzung ebenfalls relativ unbekannt und ungenutzt. Sie gibt Ihnen als Vater oder Mutter gemeinsam als Eltern die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger des Vertrauens für Ihre Kinder zu bestimmen. Sie können auch bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen. Dadurch legen Sie verantwortungsvoll fest, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben sind für den Eintritt eines Unglücksfalls, der dazu führt, dass Sie für Ihre Kinder nicht mehr sorgen können – sei es durch Tod oder eine schwere Krankheit

Nicht vergessen:

Bestattungsverfügung

 

Organverfügung

(das ist keine Werbung! Dafür erhalte ich nichts!

www.dia-vorsorge.de        ogy.de/uze4

 

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